Die Gemeinnützigkeit der Geburtshaus-Wilhelm-Conrad-Röntgen-Stiftung wurde mit Freistellungsbescheid vom 14. April 2016 durch das Finanzamt für Körperschaftssteuer I des Landes Berlin im Sinne der §§ 51 ff. AO und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bestätigt.
Das Spendenkonto wird gemäß der Stiftungssatzung von der Deutschen Röntgengesellschaft e. V. verwaltet.
Ich möchte die Arbeit der W. C. Röntgen-Geburtshaus-Stiftung durch einen jährlichen Förderbeitrag unterstützen und beantrage die Fördermitgliedschaft.
Die Anschrift wird für die Ausstellung einer Spendenquittung benötigt.
Mandatsreferenz: (wird separat mitgeteilt)
Zahlungsempfänger: Deutsche Röntgengesellschaft e.V.
Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung
Ich ermächtige den Zahlungsempfänger, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Deutsche Röntgengesellschaft e.V. als Stiftungsträger das Konto der W. C. Röntgen-Geburtshaus-Stiftung verwaltet.
Ich stimme zu, auf der Website der Stiftung als Spender/Förderer genannt zu werden: bei Privatpersonen mit Titel, Vorname, Nachname und Ort, bei Unternehmen mit Firmenname und Ort, jeweils ohne Angabe des Betrags.
Ihre Daten werden zur Bearbeitung Ihrer Spende beziehungsweise Ihres Förderantrags verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.